Am 1. Januar 2021 treten die vom Bundesrat Ende 2018 beschlossenen revidierten Führerausweisvorschriften in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene praktische Motorrad-Grundschulungen (PGS)
wie auch Kurse über Verkehrskunde (VKU) sind unbeschränkt gültig.
Der Motorradkurs dauert neu für alle Motorradkategorien einheitlich 12 Stunden,
dafür muss der Kurs nur noch beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden.
Unterkategorie A1
Unterkategorie A1 (AM) ab 15 Jahren
Kleinmotorrad mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h , Hubraum max. 50cm³ oder Leistung 4kW.
Unterkategorie A1 ab 16 Jahren
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Motorenleistung von höchstens 11kW
Kategorie A
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren.
Kategorie A beschränkt ab 18 Jahre
Motorräder mit einer Motorenleistung von nicht mehr als 35kW und einem Verhältnis von Motorenleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/kg
Kategorie A
nach 2 Jahren A beschränkt
Motorrad mit einer Motorenleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorenleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg